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Bevor es losgeht

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Kontakt aufnehmen

Rufen Sie uns an, oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Gerne können Sie auch das Kontaktformular verwenden, dieses finden Sie hier.

Verordnung für logopädische Therapie

​Besorgen Sie sich eine Verordnung bei einem Facharzt (Kinderarzt, HNO-Arzt, Zahnarzt, Neurologe). Diese muss folgende Informationen enthalten: „10x logopädische Therapie á 60 Minuten (T3)“.

Im Falle eines Hausbesuches: „10x logopädische Therapie á 60 Minuten (T3) + Hausbesuch (T5)“.

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Chefärztliche Bewilligung

Die Verordnung muss vom zuständigen Krankenversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB, KFA, ...)  chefärztlich bewilligt werden, um einen Anteil der Therapiekosten rückerstattet zu bekommen. Dies können Sie persönlich oder online bei Ihrer Krankenkasse erledigen.

Spätestens bis zum 2. Termin

muss die Verordnung bewilligt sein.

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Rund um die Therapie

Die Therapie findet im Normalfall wöchentlich statt.

Welcher Tarif (T2 / T3) für unsere PatientInnen passend ist, wird individuell entschieden.

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45 Minuten Therapie- & Besprechungszeit, 15 Minuten Vor- & Nachbereitung ohne PatientIn

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 35 Minuten Therapie- & Besprechungszeit, 10 Minuten Vor- & Nachbereitung ohne PatientIn

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Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden vorher ab, ansonsten wird ein Ausfallshonorar verrechnet.

T3

T2

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