
Wissenswertes
Was ist Logopädie?
Viele Menschen verbinden Logopädie vor allem mit der Behandlung von Kindern mit Ausspracheschwierigkeiten. Tatsächlich umfasst unser Tätigkeitsbereich jedoch weit mehr:
Wir unterstützen Menschen jeden Alters bei Einschränkungen in den Bereichen Sprache, Sprechen, Stimme, Schlucken und Hören.
Unser Angebot reicht von Prävention und Beratung über Diagnostik bis hin zur Therapie verschiedenster Störungsbilder.
Lese- Rechtschreibstörungen
Myofunktionelle Störungen
(z.B. falsches Schluckmuster)
Sprachentwicklungsverzögerungen
(z.B. verspäteter Sprechbeginn)
Aussprachestörungen
(z.B. „S-Fehler“)
Lautvertauschungen
(z.B. Tatze statt Katze, Lutsche statt Rutsche)
Stottern
Gesichtslähmungen
Myofunktionelle Störungen
(z.B. falsches Schluckmuster)
Sprach- oder Schluckstörungen nach neurologischen Geschehnissen
(z.B. nach Schlaganfall, Hirnblutungen)
Sprach- oder Sprechstörungen im Rahmen
einer Demenzerkrankung
Stimmstörungen
(z.B. Heiserkeit, Stimmlippenlähmungen)
Stottern
Wissenswertes
Bevor es losgeht
Damit die logopädische Therapie starten kann, gibt es ein paar organisatorische Dinge, die von den Patiet:innen erledigt werden müssen.

1
Kontakt aufnehmen
Rufen Sie uns an, oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Gerne können Sie auch das Kontaktformular verwenden, dieses finden Sie hier.
Verordnung für logopädische Therapie
Besorgen Sie sich eine Verordnung bei einem Facharzt (Kinderarzt /-ärztin, HNO-Arzt/Ärztin, Zahnarzt/-ärztin, Neurologe/-in). Diese muss folgende Informationen enthalten: „10x logopädische Therapie á 60 Minuten (T3)“.
Im Falle eines Hausbesuches: „10x logopädische Therapie á 60 Minuten (T3) + Hausbesuch (T5)“.
3
Chefärztliche Bewilligung
Die Verordnung muss vom zuständigen Krankenversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB, KFA, ...) chefärztlich bewilligt werden, um einen Anteil der Therapiekosten rückerstattet zu bekommen.
Dies können Sie persönlich oder online bei Ihrem Krankenversicherungsträger erledigen.
Spätestens bis zum 2. Termin
muss die Verordnung bewilligt sein.
2

Wissenswertes
Rund um die Therapie
Die Therapie findet im Normalfall wöchentlich statt. Welcher Tarif (T2 / T3) für unsere Patient:innen passend ist, wird individuell entschieden.
45 Minuten Therapie- & Besprechungszeit, 15 Minuten Vor- & Nachbereitung für und mit Patient:in
35 Minuten Therapie- & Besprechungszeit, 10 Minuten Vor- & Nachbereitung für und mit Patient:in
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden vorher ab, ansonsten wird ein Ausfallshonorar verrechnet.
